Eine gute STWEG-Versammlung beginnt nicht am Abend der Sitzung, sondern Wochen vorher. Diese Checkliste bündelt die Punkte, die in der Praxis am häufigsten übersehen werden — strukturiert nach dem Jahreszyklus, mit konkreten Zeitangaben in Arbeitstagen und Hinweisen auf typische Stolperfallen.
Ergänzend zu dieser Checkliste: Im Beitrag STWEG-Protokoll Vorlage finden Sie eine editierbare Word-Vorlage für das Versammlungsprotokoll plus die rechtlichen Pflichtbestandteile nach Art. 712n ZGB.
Fundament: Stammdaten aktuell halten
Bevor der Zyklus losgeht, braucht jede Liegenschaft saubere Grunddaten. Einmal sauber angelegt, ändern sie sich meist nur bei Verkäufen, Adresswechseln oder Eigentumswechseln:
- Eigentümerstamm komplett (Name, Adresse, E-Mail, Telefon)
- Eigentumsverhältnisse sauber abgebildet — Einzelperson, Ehepaar, Erbengemeinschaft
- Objekte und Wertquoten pro Einheit (Wertquoten addieren sich typischerweise auf 1000 ‰)
- Stimmzählart dokumentiert: Kopfstimme (eine Stimme pro Eigentumsverhältnis) oder Objektstimme (eine Stimme pro Einheit)
- Mehrheitsschwellen gemäss Gesetz und Reglement — einfache Mehrheit (Kopfmehrheit) für den Regelfall, qualifizierte Mehrheit nach Köpfen und Wertquoten für nützliche bauliche Massnahmen (Art. 647d Abs. 1 ZGB), Einstimmigkeit für luxuriöse Massnahmen (Art. 647e ZGB). Das Reglement kann zusätzliche Schwellen definieren
- Einladefrist aus dem Reglement (typisch 30 Tage vor der Versammlung)
- Geschäftsjahres-Ende definiert (Standard 31.12.)
Das ganze Jahr: Anträge und Aufgaben laufend sammeln
Versammlungen werden nicht in zwei Wochen vorbereitet, sondern über das ganze Jahr aufgebaut. Wer erst kurz vor der Einladefrist aufwacht, verbringt den Endspurt mit E-Mail-Archäologie:
- Anträge laufend erfassen, sobald sie eingehen — von Eigentümern, Ausschuss oder intern
- Offene Folgeaufgaben aus dem Vorjahr nachhalten: Offerten einholen, Handwerker beauftragen, Reglementsanpassungen vorbereiten
- Wiederkehrende Themen mit Intervall im Blick behalten — z. B. Boilerreinigung oder Leitungsspülung
- Ausschuss-Sitzungen (falls vorhanden) protokollieren und Themen für die ordentliche Versammlung vorbereiten
- Offerten und Unterlagen für geplante bauliche Massnahmen rechtzeitig einholen, damit sie bei der Einladung beiliegen können
25–5 Arbeitstage vor der Einladefrist: Buchhaltung & Revision
Die Buchhaltung startet deutlich vor der Bewirtschaftung — typischerweise fünf Wochen vor Versammlungsversand:
- 25 AT vor Einladefrist: Prüfen, ob alle Unterlagen für den Jahresabschluss vorliegen
- 20 AT vor Einladefrist: Jahresabschluss erstellen (Jahresrechnung, Budget, Erneuerungsfonds-Bestände)
- 5 AT vor Einladefrist: Revision durchführen lassen, Revisorenbericht entgegennehmen
- 5 AT vor Einladefrist: Versandbereite Unterlagen für die Einladung bereitstellen
AT = Arbeitstage. Fällt ein Termin auf ein Wochenende, rutscht er auf den vorherigen Freitag.
10–5 Arbeitstage vor der Einladefrist: Traktandenliste finalisieren
- Traktandenliste zusammenstellen — offene Anträge, fällige wiederkehrende Themen, Ergebnisse aus Ausschuss-Sitzungen
- Beschlussformulierungen für kritische Traktanden vorab entwerfen — mit Betrag, Datum, Offerten-Referenz. Ein Beschluss «Wir sanieren die Fassade» ist nicht beschlussfähig
- Abstimmungsmodus pro Antrag festlegen:
- Einfache Mehrheit (notwendige bauliche Massnahmen, Art. 647c ZGB)
- Qualifizierte Mehrheit nach Köpfen und Wertquoten (nützliche bauliche Massnahmen wie PV-Anlage, Art. 647d Abs. 1 ZGB)
- Einstimmigkeit (luxuriöse Massnahmen, Art. 647e ZGB)
- Dateianhänge prüfen — Offerten, Pläne, Gutachten, Vorjahresprotokoll
- Erneuerungsfonds-Daten eintragen (aktueller Bestand, Einlage-Vorschlag)
- Delegierten-Wahlen vorbereiten (Ausschuss, Revisoren)
Zur Einladefrist: Einladung versenden
- Fristgerecht zustellen (typisch 30 Tage vor Versammlung — Reglement prüfen)
- Beilagen: Traktandenliste, Anträge mit Beschlussvorschlägen, Jahresrechnung, Budget, Revisorenbericht, Vorjahresprotokoll
- Vollmachts-Formular beilegen, wenn Vertretungen üblich sind — mit dem Vertretungs-Limit aus dem Reglement
- Zustellnachweis aufbewahren (Einschreiben oder nachweisbare E-Mail-Zustellung) — relevant, falls ein Beschluss später angefochten wird
Am Tag der Versammlung
Die Reihenfolge, in der typischerweise gearbeitet wird:
- Begrüssung und Feststellung der ordnungsgemässen Einberufung (fristgerecht, vollständige Traktandenliste)
- Anwesenheiten und Vollmachten erfassen — persönlich, vertreten, abwesend — inklusive Kopf- und Wertquoten-Summen
- Beschlussfähigkeit feststellen und dokumentieren (Art. 712p Abs. 1 ZGB: mindestens die Hälfte der Eigentümer, die zugleich die Hälfte der Wertquoten vertreten)
- Abstimmungsmodus pro Traktandum explizit im Protokoll notieren
- Resultate (Ja / Nein / Enthaltung) festhalten — nach Köpfen und bei qualifizierter Mehrheit auch nach Wertquoten
- Kernaussage und Zusatzinfos pro Antrag stichwortartig notieren (besondere Bedingungen, Einwände, Namen), damit die Beschlusstexte in der Nachbereitung sauber ausformuliert werden können
- Sitzungsende (Uhrzeit) festhalten
Typische Fallen an diesem Tag:
- «Varia» wird zur Beschlussfassung missbraucht — dort dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, sonst anfechtbar nach Art. 75 ZGB i. V. m. Art. 712m Abs. 2 ZGB
- Qualifizierte Mehrheit wird nur nach Köpfen gezählt und Wertquoten vergessen — Beschluss anfechtbar
- Vollmachts-Limit pro Vertreter laut Reglement wird überschritten — betroffene Stimmen ungültig
- Antragsformulierung zu vage («wenn möglich in Beige») — nicht beschlussfähig
7–14 Arbeitstage nach der Versammlung
- 7 AT nachher: Beschlusstexte finalisieren, Protokoll erstellen, «Sitzung beendet um» und «Protokoll erstellt am» eintragen
- 14 AT nachher: Protokoll, angepasstes Budget und Einzahlungsscheine an alle Eigentümer versenden
- Folgeaufgaben mit Verantwortlichem und Frist anlegen — Offerten, Handwerker, Reglementsanpassungen, Informationen an Eigentümer
- Umsetzung bis zur nächsten Versammlung nachverfolgen
- Nächste Versammlung generieren — Datum (gleicher Wochentag im Folgejahr), Ort, verantwortliche Personen und Prozessaufgaben
Zeitstrahl auf einen Blick
Beispielablauf bei 30 Tagen Einladefrist:
─── 25 AT vor Einladefrist ── Buchhaltung: Abschlussunterlagen prüfen
─── 20 AT vor Einladefrist ── Buchhaltung: Abschluss erstellen
─── 10 AT vor Einladefrist ── Bewirtschaftung: Einladung vorbereiten
─── 5 AT vor Einladefrist ── Revision + versandbereite Unterlagen
═══ EINLADEFRIST (–30 Tage) ═══ Einladung raus
═══ VERSAMMLUNGSTAG ═══ Durchführung
─── 7 AT nach Versammlung ── Protokoll schreiben
─── 14 AT nach Versammlung ── Protokoll-Versand + Folgeaufgaben + nächste Sitzung generieren
AT = Arbeitstage. Fällt ein Termin auf ein Wochenende, rutscht er auf den vorherigen Freitag.
Ausserordentliche Versammlung
Falls zwischen ordentlichen Versammlungen dringende Themen aufkommen:
- Gleicher Ablauf wie bei der ordentlichen Versammlung — allerdings ohne Jahresrechnung, Budget, Erneuerungsfonds und Delegiertenwahlen
- Nur Anträge und Informationen als Abschnitte
- Einladefrist und Beschlussfähigkeit wie im Reglement (typisch gleich wie bei der ordentlichen Versammlung)
Diese Checkliste in Software: Assembla
Der Ablauf oben wiederholt sich jedes Jahr — und vervielfacht sich mit jeder zusätzlichen Liegenschaft. Assembla bildet genau diesen Jahreszyklus ab, damit Sie nicht jede Versammlung von Null aufziehen:
- Jahresübersicht über alle Liegenschaften und Prozessaufgaben — auf einen Blick sichtbar für das ganze Team, inklusive Status pro Aufgabe
- Automatische Prozessaufgaben mit Fälligkeitsdaten relativ zu Versammlungstermin, Einladefrist und Geschäftsjahresende — einmal konfigurieren, für jede neue Sitzung rechnet Assembla die Termine selbst aus
- Anträge laufend erfassen — das ganze Jahr über, direkt der nächsten Sitzung zugeordnet. Bei aktivem Eigentümer-Portal können Eigentümer selbst einreichen
- Traktandenliste per Klick aus fälligen Vorlagen, offenen Anträgen und Ausschussthemen — kein Copy-Paste aus dem Vorjahr
- Live-Durchführung: Anwesenheiten, Vollmachten und Abstimmungen mit automatischer Mehrheitsberechnung nach Köpfen oder Wertquoten — Beschlussfähigkeit wird live angezeigt
- Beschlusstexte werden aus der Audio-Aufzeichnung der Versammlungsdiskussion und den Abstimmungsergebnissen automatisch formuliert — die AI hat den vollen Kontext, Sie überarbeiten nur noch bei Bedarf
- Protokoll als Word oder PDF im Corporate Design Ihrer Verwaltung
- Folgeaufgaben direkt aus Beschlüssen — Anträge sind automatisch Aufgaben, mit Verantwortlichem und Frist
- Nächste Sitzung per Klick generieren — Datum, Ort, Verantwortliche, Abstimmungskonfigurationen und Prozessaufgaben werden übernommen
Stammdaten werden per Schnittstelle aus Ihrem Verwaltungs-ERP (ImmoTop2, GARAIO REM) angebunden. Heute schon im Einsatz bei Verwaltungen wie vivareal.ch und dinvest.ag — rund 130 STWEGs werden über Assembla geführt, unsere Kunden sparen nach eigenen Angaben rund 60 % Aufwand pro Versammlung.